COVID-19-Update 22.01.2024
STIKO: COVID-19-Auffrischimpfung künftig immer im Herbst
Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko sollten sich künftig jedes Jahr im Herbst gegen COVID-19 impfen lassen. Dazu rät die Ständige Impfkommission (STIKO), die ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung entsprechend aktualisiert hat. Bislang sollte die Auffrischimpfung frühestens zwölf Monate zum letzten Antigenkontakt erfolgen.
Nun muss der Gemeinsame Bundesauschuss noch über eine Aufnahme der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschließen. In dieser sind die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführbaren Schutzimpfungen festgelegt.
Das empfiehlt die STIKO:
– Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren (inklusive Schwangeren) wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese ist erreicht, wenn drei Antigenkontakte erfolgt sind. Mindestens ein Kontakt davon sollte eine COVID-19-Impfung sein.
– Eine – jährlich im Herbst erfolgende – Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
1. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige,
Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von
Pflegeeinrichtungen
2. Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal
mit direktem Patienten- oder Bewohnendenkontakt
3. Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patientinnen und Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
4. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung
(Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
– Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung
verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
Noch kein Antigenkontakt: Dann drei Impfungen
Haben bisher weder SARS-CoV-2-Infektionen noch COVID-19-Impfungen stattgefunden, empfiehlt die
STIKO abweichend von der Zulassung der Impfstoffe eine dreimalige Impfung. Hierbei soll nach Einschätzung der Kommission zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von vier bis vorzugsweise zwölf Wochen eingehalten werden. Die dritte Impfung zum Erreichen der Basisimmunität sollte in einem Mindestabstand von sechs Monaten zur zweiten Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen.
COVID-Update 07.Juni 2023
Corona-Impfung: Endgültige STIKO-Empfehlung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die COVID-19-Impfung in die aktuellen allgemeinen Impfempfeh-
lungen aufgenommen und im aktuellen Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.
Das empfiehlt die STIKO:
– Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht
aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt. Dies kann eine Impfung oder eine Infektion
sein.
– Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
1. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Perso-
nen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pfle-
geeinrichtungen
2. Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal
mit direktem Patienten- oder Bewohnendenkontakt
3. Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patientinnen und Patienten unter immunsup-
pressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
– Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung
(Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
Die Aktualisierung der Impfempfehlung erfolgte auch in den allgemeinen Impfempfehlungen 2023 (Epide-
miologisches Bulletin 4/2023). COVID-19 ist dort jetzt im Impfkalender abgebildet. Alle Informationen sind
ebenfalls in der STIKO-App abrufbar
Rezepttelefon
REZEPT-TELEFON: 02461-9866233
Zur Reduzierung der Wartezeiten an der Anmeldung haben wir einen zusätzlichen Service eingerichtet. Eine Mailbox, der Sie ihre Rezeptbestellungen und Ihre Überweisungswünsche diktieren können! Diese Mailbox ist für Sie rund um die Uhr erreichbar!
Rezepte können bestellt werden, wenn es sich um ein Dauermedikament handelt, das Sie regelmäßig verordnet bekommen. Bei jedem neuen Medikament ist natürlich immer erst ein Arztkontakt notwendig. Um die Bestellung bearbeiten zu können, nennen Sie uns bitte:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Name des Medikamentes, evtl. Wirkstärke des Medikamentes und die gewünschte Packungsgröße.
Überweisungen können ebenfalls hier bestellt werden: Um auch hier die Bestellung bearbeiten zu können, brauchen wir:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Fachrichtung des Arztes, für den die Überweisung gewünscht wird und den Anlass für die Überweisung.
Ohne eine solche Diagnose dürfen wir keine Überweisung ausstellen! Im Zweifelsfalle muss auch hier erst der Arzt kontaktiert werden!
Die Bestellungen sind jeweils am Folgetag ab 11:00 Uhr abholbereit!
Herzlichst,
Ihr Praxisteam Theißen
Änderung der Sprechzeiten:
Änderung der Sprechzeiten:
Liebe Patienten,
aufgrund der hohen Infektwelle führen wir ab sofort offene Akutsprechstunden ein.
Somit können wir aufrecht erhalten, daß es bei Terminpatienten nicht zu Verzögerungen (langen Wartezeiten) kommt.
Zur Akutsprechstunde können Sie sich weiterhin telefonisch oder online anmelden.
Unsere Akutsprechstunden sind :
Montag bis Donnerstag
9:00 Uhr bis 9:30 Uhr
11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag
9:00 Uhr bis 9:30 Uhr
11:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Covid-Impfupdate 21.09.2022
STIKO empfiehlt für Auffrischimpfung vorzugsweise angepasste bivalente Impfstoffe
Darauf haben alle gewartet – nun ist sie da: die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Anwendung der neuen adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 und BA.4/BA.5.
Der Beschlussentwurf der STIKO ging in das Stellungnahmeverfahren.
Sowohl der BA.1-Impfstoff als auch der erst kürzlich zugelassene BA.4/BA.5-Impfstoff lösen laut STIKO im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus und erzielen ebenfalls gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort. Die Empfehlung gilt jedoch nur für Auffrischimpfungen, nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis). Hierfür sollten unverändert die herkömmlichen zugelassenen Impfstoffe eingesetzt werden – oder alternativ für Personen zwischen 18 und 50 Jahren der neue Impfstoff Valneva (zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen, nicht während Schwangerschaft und Stillzeit).
Für wen sind die adaptierten BA.1 und BA.4/BA.5-Impfstoffe zur Auffrischung (Booster) empfohlen?
Erste Auffrischimpfung (in der Regel die 3. Impfung) – sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion:
-Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 (Biontech/Pfizer): alle Personen ab 12 Jahren
– Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 (Moderna): alle Personen ab 30 Jahren
Zweite Auffrischimpfung (in der Regel die 4. Impfung) – sechs Monate zum letzten immunologischen
Ereignis (Impfung oder Infektion):
– Personen ab 60 Jahren
– Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, inbesondere Immundefizienz
– Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohnern
– Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
– Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Fünfte Auffrischimpfung nur nach ärztlichem Ermessen
Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten oder Personen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) nach dem vierten immunologischen Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) im Abstand von sechs Monaten noch eine weitere, also eine 5. Impfstoffdosis zu verabreichen. Dies sollte aber nur mit ärztlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der Patientin/des Patienten sowie des individuellen Erkrankungsrisikos geschehen.
Kinder und bislang Nicht-Infizierte
Für Kinder von fünf bis elf Jahren mit Immundefizienz sollen Auffrischimpfungen weiterhin nur mit den für diese
Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffen durchgeführt werden.
Wer während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, kann laut STIKO von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften. Die STIKO nennt hier keine Altersbegrenzung
Covid-Impfupdate 31.08.2022
Vierte Impfung: In aller Kürze:
Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 60 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche (wie in den bisherigen Empfehlungen sind hier definierte Immunschwächen laut STIKO-Empfehlung gemeint) ab einem Lebensalter von 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Die an die BA.1-Omikronvariante des SARS-CoV-2-Erregers angepassten bivalenten Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna werden voraussichtlich noch Ende dieser Woche für Auffrischimpfungen zugelassen. Sie sind dann sofort bestellbar.
Ende September/Anfang Oktober könnte außerdem der an BA.4/BA.5 angepasste Impfstoff von Biontech/Pfizer zugelassen werden.
Beide Impfstoffhersteller haben eine Zulassung ihres angepassten Impfstoffes ausschließlich für Auffrischimpfungen beantragt. Die Impfstoffe dürfen damit nicht für eine Grundimmunisierung eingesetzt werden. Hierfür stehen weiterhin die bisher eingesetzten Vakzine bereit.
RKI Update Affenpocken 21.06.2022
STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Affenpocken 21.06.2022
Seit Mai 2022 sind Fälle von Affenpocken in Deutschland bekannt. In der EU ist ein Pockenimpfstoff (Imvanex) zugelassen, der auch zum Schutz vor Affenpocken eingesetzt werden kann. Um Risikogruppen zu schützen und die Verbreitung zu stoppen, hat die STIKO nun eine Impfempfehlung ausgesprochen.
Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem Pockenimpfstoff Imvanex als
(1) Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach Affenpocken-Exposition, z.B. durch enge körperliche Kontakte über nicht intakte Haut oder über Schleimhäute mit einer an Affenpocken erkrankten Person.
(2) Indikationsimpfung für Personen mit einem erhöhten Expositions- und/oder Infektionsrisiko. Das sind zurzeit Männer ≥18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln und Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Orthopockenmaterial enthalten, ausübt.
Covid-19 Kinderimpfungen, STIKO-Empfehlung 25.05.2022
STIKO empfiehlt Corona-Impfung generell für Fünf- bis Elfjährige
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung für die Kinderimpfung gegen SARS-CoV-2 angepasst und spricht sich nun für die Immunisierung aller Fünf- bis Elfjährigen aus. Die STIKO empfiehlt Kindern ohne Vorerkrankungen dieser Altersgruppe jedoch zunächst nur eine Impfstoffdosis.
Begründet wird die Impfempfehlung für Kinder als Vorsorge für den Fall, dass die SARS-CoV-2 Infektionen im kommenden Herbst/Winter wieder ansteigen. Die zunächst einmalige Impfung zielt darauf ab, jetzt eine möglichst gute Basisimmunität aufzubauen. Sollte es notwendig werden, den Impfschutz der Kinder zu optimieren, sei dies durch einen längeren Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung schnell möglich, teilte das Expertengremium des Robert Koch-Instituts mit. Durch die größere Zeitspanne könne eine bessere Schutzwirkung und ein länger anhaltender Schutz erzielt werden. Auch das Myokarditisrisiko werde dadurch verringert. Insgesamt stuft die STIKO das Risiko für eine Herzmuskelentzündung bei Fünf- bis Elfjährigen aber als deutlich geringer ein als bei Erwachsenen. Bei individuellem Wunsch kann die vollständige COVID-19-Grundimmunisierung auch bei Fünf- bis Elfjährigen ohne Vorerkrankungen nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.
Für Kinder mit Vorerkrankungen gilt weiterhin die Empfehlung von zwei Impfungen plus Auffrischimpfung. Auch bei Kindern, die in ihrem näheren Umfeld Personen mit hohem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben und die sich nicht impfen lassen können, rät die STIKO zu zwei Impfungen gegen SARS-CoV-2. Gesunde Fünf- bis Elfjährige, die bereits zwei Impfungen erhalten haben, sollen zunächst keine weitere Dosis erhalten. Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion dagegen bekannt, soll die Impfung frühestens drei Monate nach der Infektion verabreicht werden.
Kinderimpfung vorzugsweise mit Comirnaty (10 µg)
Laut STIKO-Empfehlung soll vorzugsweise Comirnaty (10 µg) von Biontech/Pfizer verimpft werden. Die Verwendung des Moderna-Vakzins Spikevax (50 µg) ist für Sechs- bis Elfjährige laut Zulassung ebenfalls möglich. Anders als beim Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer (Mehrdosenbehältnis mit orangefarbener Kappe) gibt es für Spikevax aber keine gesonderte Formulierung: Kinder erhalten zur Grundimmunisierung die halbe Menge wie Erwachsene. Da zu Spikevax aktuell ausschließlich Sicherheitsdaten aus der Zulassung vorliegen, rät die STIKO vorrangig zur Impfung mit Comirnaty.
Affenpocken
Affenpocken sind eine durch Affenpockenviren verursachte Viruserkrankung. Klinisch äußert sie sich vor allem durch Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen und anders als bei Windpocken, durch Lymphknotenschwellung sowie durch Hauteffloreszenzen, welche simultan die Stadien Macula, Papula, Vesicula und Pustula durchlaufen und letztlich verkrusten und abfallen. Folgen einer überstandenen Infektion sind Narbenbildung und selten auch Erblindung.
Die Krankheit verläuft i. d. R. milder als die klassischen Pocken (Variola-Virusinfektion), aber vor allem bei sehr jungen und/oder immungeschwächten Patientinnen und Patienten kann es gerade in Endemiegebieten auch zu schweren Verläufen und Todesfällen kommen. Eine mögliche Therapieoption, v. a. für immungeschwächte Patientinnen und Patienten, ist seit Januar 2022 auch in der Europäischen Union zugelassen (Tecovirimat), bisher aber nicht breit verfügbar.
Menschen können sich vor allem durch Kontakt mit den Hauteffloreszenzen, Blut, Gewebe oder Ausscheidungen infizierter Tiere (in erster Linie verschiedener Nagetiere) und beim Umgang mit dem Fleisch erkrankter Tiere infizieren. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten und nur bei engem Kontakt möglich, kann aber durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Schorf der Affenpocken-Infizierten auftreten, vermutlich auch im Rahmen von sexuellen Handlungen. Eine Übertragung bereits in der Prodromalphase ist bei Face-to-Face-Kontakt durch ausgeschiedene Atemwegssekrete möglich. Die bislang längsten dokumentierten Infektionsketten betrugen 6-9 Personen.
In Deutschland ist im Mai 2022 ein erster Fall von Affenpocken identifiziert worden (siehe Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.5.2022). Dieser Fall steht möglicherweise im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen (ohne Reiseanamnese in Endemiegebiete), die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind. Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind auch in Deutschland zu erwarten.
Affenpocken sollten auch bei Personen ohne bekannte Reiseanamnese in Endemiegebiete mit unklaren pockenähnlichen Effloreszenzen (in Abgrenzung von Windpocken etc.) oder Läsionen in die erweiterten differenzialdiagnostischen Überlegungen einbezogen werden. Ein Import nach Deutschland durch Reiserückkehrer aus Endemiegebieten (West- und Zentralafrika) ist ebenfalls möglich, das Risiko wird jedoch als gering eingeschätzt. Das Risiko eines Imports über eingeführte Säugetiere erscheint sehr gering.
Allgemeine aktuelle Informationen des RKI zu Affenpocken, u.a. zu Übertragung, Diagnostik und Situation in Deutschland finden Sie unterhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken-Ueberblick.html.
Update Covid-19-Impfungen vom 22.12.2021
Die STIKO ändert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstandes. Wie das Epidemiologische Bulletin 2/2022 ausführt, kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.
Covid-19-Impfungen bei uns in der Praxis
Montag- und Donnerstagnachmittags führen wird Covid-19-Impfungen durch (auch bei 12- bis 17-Jährigen). Bitte denken Sie daran zum Impftermin den Aufklärungs-/Anamnesebogen und Impfausweis mitzubringen.
Hausärzte sind wichtige Ansprechpartner beim Thema Organ- und Gewebespende
Die aktuelle Debatte um die gesetzliche Regelung der Organspende zeigt, wie sehr das Thema viele Menschen bewegt. Eine Schlüsselrolle bei der Information spielen die Hausärztinnen und Hausärzte: Wie eine aktuelle Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Organspende zeigt, genießen sie bei Patientinnen und Patienten ein hohes Vertrauen und sind auch beim Thema Organ- und Gewebespende wichtige Ansprechpersonen.
Dr. Ralf Brauksiepe MdB, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, erklärt: „Eine Organtransplantation kann für Patienten lebensrettend sein. Allein in Deutschland warten derzeit rund 10.000 Menschen verzweifelt auf ein passendes Organ. Diese Menschen dürfen wir nicht im Stich lassen. Daher begrüße und unterstütze ich die ins Leben gerufene gemeinsame Aktion der BZgA und des Deutschen Hausärzteverbandes. Das Thema Organspende muss mehr Aufmerksamkeit in der Bevölkerung erfahren. Hier setze ich große Erwartungen in diese Initiative und hoffe, dass sie möglichst viele Menschen dazu anregen kann, sich mit dem wichtigen Thema der Organspende auseinanderzusetzen.“
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Die aktuellen Erhebungsdaten der BZgA zeigen, dass mit 39 Prozent der Befragten mehr Menschen als je zuvor ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentiert haben.
Beim Thema Organ- und Gewebespende spielt die Hausarztpraxis eine wichtige Rolle. So gibt etwa jeder vierte Befragte zwischen 14 und 75 Jahren in der Repräsentativbefragung der BZgA an, mit seinen Ärztinnen und Ärzten über das Thema sprechen zu wollen.
Quelle: hausarzt-bw.de/Praxis Dr. Theißen
Vier von fünf Patienten wünschen sich Koordination durch Hausarzt
82 Prozent aller Befragten finden ein System sinnvoll, in dem ihr Hausarzt bei allen medizinischen Fragen immer der erste Ansprechpartner ist. Das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des forsa-Instituts, die der Deutsche Hausärzteverband anlässlich des heutigen Starts des 2. Internationalen Hausärztetages in Bonn in Auftrag gegeben hat. „Die Patienten wünschen sich, was in vielen europäischen Ländern bereits Standard ist: Ein System, in dem die Hausärzte die ersten Ansprechpartner ihrer Patienten sind und gemeinsam mit ihnen die Versorgung koordinieren“, so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
Konkret wurden die Teilnehmer in der forsa-Umfrage zu ihrer Haltung bezüglich eines sogenannten Primärarztsystems befragt. Darin ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner seiner Patienten, sammelt alle Befunde und koordiniert die Versorgung durch andere Fachärzte und Angehörige weiterer Heilberufe.
Der Deutsche Hausärzteverband setzt sich seit langem für einen weiteren Ausbau der Hausarztverträge ein. Dabei verpflichten sich die Patientinnen und Patienten, bei allen medizinischen Fragen immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen, der bei Bedarf gemeinsam mit den Patienten die Versorgung durch weitere Fachärzte und Kliniken koordiniert. „Die Ergebnisse der Umfrage, aber auch die kontinuierlich steigenden Teilnehmerzahlen belegen, dass wir mit den Hausarztverträgen auf dem richtigen Weg sind“, sagte Weigeldt.
Für die repräsentative Umfrage befragte forsa 1.001 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Privathaushalten in Deutschland. Die computergestützten Telefoninterviews wurden vom 10. bis 12. September 2018 durchgeführt.
Quelle: hausarzt-bw.de/Praxis Dr. Theißen